Mitgliedsbeiträge
| Mitgliedsstatus | Jährlicher Beitrag |
| Kinder und Jugendliche (bis 18 Jahre): | 108,00 EUR |
| Erwachsene: | 138,00 EUR |
| Familie (ab 3 Personen): | 306,00 EUR |
Im Rahmen der letzten ordentlichen Mitgliederversammlung am 29. April 2026 wurde folgende Anpassung der Mitgliedsbeiträge ab dem 1. Januar 2027 beschlossen:
| Mitgliedsstatus | Jährlicher Beitrag |
| Kinder und Jugendliche (bis 18 Jahre): | 122,40 EUR |
| Erwachsene: | 159,60 EUR |
| Familie (ab 3 Personen): | 354,00 EUR |
Die Mitgliedschaft im Verein berechtigt zur Teilnahme an sämtlichen Sparten des Fun-Ball Dortelweil. Das Formular für die Anmeldung erhalten Sie bei den Trainern während der Trainingszeiten, in unserer Geschäftsstelle oder hier durch Herunterladen.
Hinweise zu den Mitgliedsbeiträgen
- Die Mitgliedsbeiträge werden zum 1. Januar eines Kalenderjahres für das ganze Jahr fällig. Sie werden von uns per Lastschriftverfahren am ersten Bankarbeitstag im Februar jeden Jahres eingezogen.
- Bei einem Eintritt in den Verein im laufenden Kalenderjahr wird der Mitgliedsbeitrag anteilig erhoben. Bis zum 15. jeden Monats wird der Eintrittsmonat noch mitgezählt. Nach dem 15. jeden Monats wird der folgende Monat für die Erhebung zu Grunde gelegt.
- Der Mitgliedsbeitrag wird für das Jahr, in dem das 18. Lebensjahr vollendet wird, mit dem gültigen Beitrag für Personen unter 18. Jahren berechnet.
- Der Vereinsbeitritt in Form einer Familienmitgliedschaft ist ab drei Personen einer Familie möglich. Zu einer Familie zählen nur Ehepartner oder eheähnliche Lebensgemeinschaften und die dazugehörigen, im gemeinsamen Haushalt lebenden Kinder.
- Kinder und Jugendliche verbleiben in Familienmitgliedschaften bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres unabhängig vom Status der Ausbildung. Ab dem Jahr, in dem die betreffenden Personen das 22. Lebensjahr vollenden (22. Geburtstag), werden sie als erwachsene Einzelmitglieder weitergeführt.
- Beitragspflichtig ist, wer nach zwei Probestunden am weiteren Sportangebot teilnimmt, ansonsten besteht kein Versicherungsschutz. Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit.
- Der/die unterzeichenende/n gesetzliche/n Vertreter erklärt/en durch seine/ihre Unterschrift/en, dass er/sie für den Mitgliedsbeitrag und dessen pünktliche Begleichung gesamtschuldnerisch haften.
Bei Vereinsbeitritt erheben wir eine einmalige Aufnahmegebühr in folgender Höhe:
| Kinder und Jugendliche (bis 18 Jahre): | 10,00 EUR |
| Erwachsene: | 15,00 EUR |
| Familie (ab 3 Personen): | 30,00 EUR |
Die Aufnahmegebühr wird bei Vereinsbeitritt fällig und per Lastschriftverfahren von uns eingezogen.






