Kinder- und Jugendschutz im SV Fun-Ball Dortelweil e.V.

Der Sportverein SV Fun-Ball Dortelweil e.V. übernimmt Verantwortung für das Wohl der ihm anvertrauten Kinder und Jugendlichen. Seine Arbeit mit Kindern und Jugendlichen ist von Respekt und Wertschätzung geprägt. Dazu gehört auch der Schutz vor Vernachlässigung, Misshandlung und sexualisierter Gewalt.

Der Vereinsvorstand hat mit Beschluss vom 12.10.2024 ein Vorstandsmitglied für das Thema Kindeswohl benannt. Diese benannte Person im Vorstand arbeitet mit der Ansprechperson bzw. den Ansprechpersonen Kindeswohl im Sportverein zusammen und bringt das Thema Kindeswohl in Vorstandssitzungen ein. Der Vorstand steht dem Thema Kindeswohl positiv gegenüber. Er übernimmt gegenüber Mitgliedern und Mitarbeitern* eine aktive Vorbildfunktion.

Vom Vereinsvorstand wird mindestens eine Ansprechperson (Kindeswohlbeauftragter) benannt. Diese wird im Rahmen einer Fortbildung entsprechend qualifiziert. Sie legt ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vor. Die Ansprechperson übernimmt in Abstimmung mit dem Vereinsvorstand präventive Aufgaben, ist aber auch eine erste Anlaufstelle für Fragen zu dem Thema, bei Verdachtsmomenten oder konkreten Vorkommnissen im Verein.

Aufgabe der Ansprechperson bei Verdacht und konkreten Vorkommnissen sind:

  • Organisation des weiteren Vorgehens und evtl. Verdachtsabklärung
  • Information an die Verantwortlichen, z.B. Vorstand
  • Hinzuziehung/Einbeziehung einer Fachberatungsstelle (z. B. Sportjugend Hessen)
  • ggf. Vermittlung von professioneller Hilfe für Anfragende selbst
  • Dokumentation der Anfrage und des Vorgehens

Ein Bestandteil des Kindeswohlkonzeptes des Vereins ist die Unterzeichnung eines Verhaltenskodex, welcher Grundhaltungen für die Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen sowie die diesbezüglichen Verhaltensregeln festhält.

Der Kodex und die Verhaltensregeln soll den Trainern, Assistenten, Mitarbeitern und Betreuern im Verein Handlungssicherheit verschaffen und ihnen eine Möglichkeit geben, ihre Stärken im Rahmen des Kinder- und Jugendschutzes zu verdeutlichen. Zudem setzt der Verein mit der Unterzeichnung des Verhaltenskodex ein Signal in Richtung potenzieller Täter, wodurch die „Kultur des Hinsehens“ verdeutlicht wird. Er wird von allen Personen des Vereins, die an Angeboten für Kinder und Jugendliche direkt beteiligt sind sowie vom gesamten Vorstand unterzeichnet.

Allen Personen, die für den Sportverein Angebote für Kinder und Jugendliche durchführen, wird außerdem eine Fortbildung zum Thema Kindeswohl angeboten.

* Die Nennung nur des männlichen Geschlechts ist alleine der besseren Lesbarkeit geschuldet. Angesprochen sind immer alle Geschlechter.

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