Beitritt und Kündigung
Vereinsbeitritt
Der Beitritt in den Verein ist nur zum Ersten eines Kalendermonates möglich.
Die Mitgliedschaft im Verein berechtigt zur Teilnahme an den Sportangeboten.
Ein Vereinsbeitritt ist nur möglich, wenn auch eine gültige Ermächtigung zum Einzug der Mitgliedsbeiträge per Lastschriftverfahren vorliegt. Eine solche Ermächtigung ist Bestandteil des Beitrittsformulars. Änderungen der Bankverbindung sind dem Verein schriftlich mitzuteilen.
Der Beitritt in den Verein hat schriftlich zu erfolgen. Jugendliche im Alter unter 18 Jahren können nur mit schriftlicher Zustimmung der gesetzlichen Vertreter aufgenommen werden.
Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme. Ein Beitrittsanspruch besteht nicht.
Bei Vereinsbeitritt erheben wir eine einmalige Aufnahmegebühr in folgender Höhe:
Mitgliederstatus | einmalige Aufnahmegebühr |
Personen bis 18 Jahre | 10,00 Euro |
Personen über 18 Jahre | 15,00 Euro |
Familien ab 3 Personen | 30,00 Euro |
Die Mitgliedschaft endet...
...durch Austritt aus dem Verein. Dieser ist nur zum Ende eines Kalenderjahres möglich und muss der Verein spätestens sechs Wochen vorher, bis zum 20. November des Kalenderjahres schriftlich vorliegen. Wird diese Frist versäumt, ist der Austritt erst zum Ende des folgenden Kalenderjahres möglich. Es erfolgt eine schriftliche Bestätigung des Austritts. Bei einem Vereinsaustritt erfolgt keine Erstattung von bereits geleisteten Beiträgen, da die Mitgliedschaft nur zum Jahresende gekündigt werden kann.
Das Formular "Beitrittserklärung" finden Sie in unserem Downloadbereich.